Gründung aus einer Hand · Schritt 2 von 7

Firmengründung in Polen Schritt für Schritt

Wir begleiten Sie durch die Formalitäten einer Gründung in Polen, von der Wahl der Rechtsform bis zur ersten Rechnung. Steuer- und Rechtsfragen klären unsere Partner.

Kurz gesagt: Ein Einzelunternehmen (JDG) wird in Polen online und gebührenfrei im Register CEIDG eingetragen, eine sp. z o.o. (vergleichbar mit einer GmbH) im Handelsregister KRS, u. a. über das System S24. Danach folgen Umsatzsteuer (falls zutreffend), Sozialversicherung ZUS, Firmenkonto und Buchhaltung.

Schritt für Schritt

  1. Wahl der Rechtsform

    JDG, sp. z o.o. oder Personengesellschaft: Vergleich von Haftung, Kosten und Steuern (mit dem Steuerberater unseres Partners).

  2. Registrierung

    CEIDG für die JDG, KRS (z. B. über S24) für die sp. z o.o.; Tätigkeitscodes (PKD), Anschrift, Gesellschaftsvertrag.

  3. Umsatzsteuer und ZUS

    Anmeldungen und Entscheidungen: Befreiung oder Registrierung, USt-IdNr. für den EU-Handel, Sozialversicherung.

  4. Konto, Buchhaltung, Anschrift

    Firmenkonto, Buchhaltungsbüro eines Partners, Anschrift oder virtuelles Büro in Polen.

Passende Leistungen

  • Unternehmensberatung: Prozess- und Kostenanalyse, Digitalisierungsplan, Vorbereitung auf KSeF und auf geförderte Projekte in Polen.
  • KSeF für Unternehmen: Prüfung der Rechnungsprozesse, Programmauswahl, Anbindung von ERP und Shop, Tests in der KSeF-Testumgebung, Schulung.

Steuerberatung und Rechtsberatung sind regulierte Berufe: Diese Leistungen erbringen unsere Partner (Buchhaltungsbüro, Steuerberater, Kanzlei), die Nexum Holding koordiniert das Gesamtprojekt. Förderanträge bereiten wir sorgfältig vor und verbessern die Chancen, über die Bewilligung entscheidet jedoch die zuständige Stelle.

Stand: 20.10.2026. Vorschriften und Förderprogramme ändern sich: Vor jeder Entscheidung prüfen wir die aktuellen Quellen.

Häufige Fragen

JDG oder sp. z o.o.?

Das hängt von Haftung, geplanten Umsätzen, Zahl der Gesellschafter und Steuern ab. Den Vergleich erstellen wir mit dem Steuerberater unseres Partners; die Entscheidung trifft der Inhaber.

Kann ich als Deutscher oder Österreicher in Polen gründen?

Ja, Bürger der EU können in Polen ein Unternehmen gründen. Welche Dokumente und Schritte im Einzelfall nötig sind, klären wir mit unseren Partnern vor Beginn.

Übernehmen Sie Steuer- und Rechtsberatung?

Nein, das sind regulierte Berufe. Diese Leistungen erbringen unsere Partner; die Holding koordiniert und achtet auf Fristen.

Schritt 2: Sprechen wir darüber

Beschreiben Sie kurz Ihre Situation. Wir antworten mit einem Vorschlag für die nächsten Schritte.